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Besuch der Schulen und Patenkinder

Autorenbild: kinderhilfe-indkinderhilfe-ind

Aktualisiert: 11. Okt. 2018



Besuch der Schulen und Patenkinder

Juni 2011:

Unser Vereinsmitglied Kus sowie weitere indonesische Mitarbeiter besuchten alle Schulen kurz vor Beginn der großen Ferien um mit der Schulleitung und den Lehrern zu reden und um die Kosten für das neue Schuljahr zu erfassen, damit die Zahlung der Schulgebühren rechtzeitig zum neuen Schuljahr erfolgen kann. Mit dabei ist jeweils das Patenkind sowie ein Elternteil.



 
 
 

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Der Verein Kinderhilfe Indonesien e.V. ist wegen Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke nach dem Freistellungsbe-scheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaft-steuerbescheid des Finanzamtes Calau, St.-Nr. 057/143/03092, vom 09.08.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Ge-werbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke verwendet wird. Registerge-richt: Amtsgericht Cottbus Registernr: VR 4738

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