top of page

Spendenprojekte – Benefiz

Autorenbild: kinderhilfe-indkinderhilfe-ind

Aktualisiert: 7. Okt. 2018



Spendenprojekte – Benefiz

Auch in diesem Jahr gab es wieder verschiedene Veranstaltungen zugunsten unserer Kinderhilfe und zugunsten der Kinder.

Patin Franziska nahm in Eigeninitiative, gemeinsam mit ihrem Vater, am Bödefelder Höllenmarsch teil. Franziska ließ dazu extra ein passendes T-Shirt mit dem Aufdruck „Team Erlan“ anfertigen. Erlan ist ihr Patenkind. Franziska wurde von vielen Leuten angesprochen, die diese Idee toll fanden. Auch wir finden es toll und eine gelungene Aktion. Herzlichen Dank liebe Franziska! 🙂

Ganze zehn Säcke voll Plüschtiere konnten wir im Sommer an Herrn Melzer aus Hirschfeld übergeben. Herr Melzer ist der dienstälteste Osterhase Deutschlands. Gemeinsam unter- stützen wir regelmäßig zum Osterfest kranke Kinder der Kinderstationen im Klinikum Herzberg und Cottbus.

Zum Sommerfest in Duisburg waren wir wieder vertreten mit einem Stand. Hier gab es Informationen über unsere Arbeit und unsere Projekte und auch so manch schönes Teil, was wir zum Verkauf anboten. Der Erlös fließt auf unser Spendenkonto.

Der nächste Höhepunkt wird Ende September unser Spendenlauf an der Friedrich-Starke-Grundschule in Elsterwerda-Biehla. Die Kinder, die daran teilnehmen, freuen sich schon darauf, wieder ihr Bestes zu geben. Und auch wir sind gespannt, welche Spendensumme dieses Mal erlaufen wird.





4 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Wieder eine Schule

Comentários


Rechtliches
Zentrale

Kinderhilfe Indonesien e.V.

Dreskaer Weg 18

04910 Elsterwerda

Deutschland

Kontakt:

verein@kinderhilfe-indonesien.de

Spendenkonto

Kinderhilfe Indonesien e.V.

Sparkasse Elbe-Elster

IBAN: DE04180510003420160010

BIC: WELADED1EES

Transparenz:

100% ehrenamtlich!

Steuerinformationen

Der Verein Kinderhilfe Indonesien e.V. ist wegen Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke nach dem Freistellungsbe-scheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaft-steuerbescheid des Finanzamtes Calau, St.-Nr. 057/143/03092, vom 09.08.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Ge-werbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke verwendet wird. Registerge-richt: Amtsgericht Cottbus Registernr: VR 4738

  • Grey Facebook Icon
  • Grau YouTube Icon
PayPal ButtonPayPal Button

© 2018 by Kinderhilfe Indonesien e.V.

bottom of page