top of page

Kinderpatenschaften

Autorenbild: kinderhilfe-indkinderhilfe-ind


Individuelle und persönliche Unterstützung


Wir wollen erreichen, dass alle Kinder der Region Banyumas eine Schulausbildung absolvieren können. Dafür sammeln wir Mittel, um die Schulgebühren zu bezahlen, Unterrichtsmaterialien sowie Schuluniformen und Lehrmittel anschaffen zu können. Auch und insbesondere die Kinderpatenschaften helfen uns, dieses Ziel zu erreichen.

Die Patenschaften sind sehr individuell und konkret. Paten können sich selbst für ein Kind entscheiden, dass Sie finanziell unterstützen möchten. Dabei geht das Geld nicht direkt an die Familien beziehungsweise die Kinder. Es wird verwaltet und nur für die zweckgebundenen Anschaffungen aufgewendet. Uns ist wichtig, dass Ihre Unterstützung auch auf Dauer sinnvoll eingesetzt werden kann. Schließlich soll hiermit zunächst der Zugang zur Bildung sichergestellt werden.

Je nach Höhe Ihrer finanziellen Aufwendung können wir darüber hinaus eine gesunde Ernährung, Kleidung und medizinische Versorgung sicherstellen. Doch selbst wenn durch Ihre Engagement „nur“ der Zugang zur Schule gesichert wird, hilft das immens weiter.

Die Eltern werden dann finanziell entlastet und können beispielsweise selbst besser vorsorgen. Daher geben wir auch nie eine Empfehlung, wie viel Sie für eine Patenschaft aufwenden sollten. Es bleibt Ihre Entscheidung. Jeder Betrag hilft.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Bereich Kinderpatenschaften. Welche Kinder schon einen Paten gefunden haben und welche noch auf der Suche sind zeigen wir in den jeweiligen Unterbereichen.





28 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Opmerkingen


Rechtliches
Zentrale

Kinderhilfe Indonesien e.V.

Dreskaer Weg 18

04910 Elsterwerda

Deutschland

Kontakt:

verein@kinderhilfe-indonesien.de

Spendenkonto

Kinderhilfe Indonesien e.V.

Sparkasse Elbe-Elster

IBAN: DE04180510003420160010

BIC: WELADED1EES

Transparenz:

100% ehrenamtlich!

Steuerinformationen

Der Verein Kinderhilfe Indonesien e.V. ist wegen Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke nach dem Freistellungsbe-scheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaft-steuerbescheid des Finanzamtes Calau, St.-Nr. 057/143/03092, vom 09.08.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Ge-werbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke verwendet wird. Registerge-richt: Amtsgericht Cottbus Registernr: VR 4738

  • Grey Facebook Icon
  • Grau YouTube Icon
PayPal ButtonPayPal Button

© 2018 by Kinderhilfe Indonesien e.V.

bottom of page