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Aktualisiert: 11. Okt. 2018



Spendenübergaben an Bedürftige im eigenen Landkreis

1) Übergabe von Sachspenden für Behindertenarbeit in Koßdorf

Im Monat August übergab der Kinderhilfe Indonesien e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Mike Alsdorf, Sachspenden in Form von Malheften, Bällen, Bastelbedarf und Spielzeug an Pfarrer Kurt Martin aus Kossdorf für die Feriengestaltung bzw. Rüstzeit der Menschen mit Behinderung. Durch großes Spendenaufkommen sowie der eingeschränkten Transport-möglichkeiten nach Indonesien, möchte unser Kinderhilfsverein, auch auf grund jahrelanger guter Kontakte zu Kurt Martin und seinem Team, deren Arbeit würdigen und die Behindertenarbeit unterstützen.

2. Übergabe von Sachspenden

Aus gespendeten Sachmitteln, die aufgrund eingeschränkter Transportmöglichkeiten und Zollgebühren nicht nach Indonesien verbracht werden können, übergab der Vorsitzende des Kinderhilfe Indonesien e.V., Mike Alsdorf, im August 2013 Schulmaterialien und Spielzeug an die stellvertretende Schulleiterin der Friedrich Starke Grundschule Elsterwerda-Biehla, Frau Kathleen Jordan. Bestimmt sind diese Materialien für Schüler aus sozial schwachem Umfeld.




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Der Verein Kinderhilfe Indonesien e.V. ist wegen Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke nach dem Freistellungsbe-scheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaft-steuerbescheid des Finanzamtes Calau, St.-Nr. 057/143/03092, vom 09.08.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Ge-werbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger und als beson-ders förderungswürdig anerkannter gemein-nütziger Zwecke verwendet wird. Registerge-richt: Amtsgericht Cottbus Registernr: VR 4738

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